Beschluss |
Das Gremium beschließt, in Bezug auf die präsentierten Ergebnisse der
AG „Kommunales Schwimmen" und unter Zugrundelegung der gemeindlichen
Finanzplanung mit einem investiven Kostenanteil von 4,2 Mio. € folgendes: 1. Die Empfehlung
der Arbeitsgruppe hinsichtlich des gemeinsamen Bauvorhabens und des
gemeinsamen Betriebs eines Sporthallenbades für die kommunale Daseinsvorsorge
wird grundsätzlich gebilligt. 2. Die Empfehlung
der Arbeitsgruppe hinsichtlich Besitzstruktur (Besitz GmbH) und
Betriebsstruktur (KU oder ZV) wird grundsätzlich gebilligt; eine präzise
steuerrechtliche und beihilferechtliche Prüfung hat noch zu erfolgen. 3. Die empfohlene
Ausrichtung des Bauvorhabens, ein Sporthallenbad mit der folgenden
Ausstattung: 5 x 25 m Bahnen, 1x Lehrschwimmbecken mit Hubboden, 1
Kinderplanschbecken mit kindgerechten Beschäftigungsmöglichkeiten, 1 x 1 m
Sprungturm, automatisierte Kassenanlage, Automatengastronomie, Beckenaufsicht
im Einschichtbetrieb, wird grundsätzlich gebilligt. Zudem soll geprüft
werden, welche weiteren Angebote (z. B. Sauna, Wellness, Whirlpool, Rutschen
usw.) möglich sein könnten und mit welchen finanziellen Auswirkungen dies
verbunden wäre. 4. Die Arbeitsgruppe
wird beauftragt, den vorgestellten Investitionsbedarf zu verifizieren und zu
unterlegen. 5. Die Arbeitsgruppe
wird beauftragt, ein fachlich versiertes Planungsbüro zu beauftragen und
einen ersten Planentwurf fertigen zu lassen. Dieser ist dem Gremium
vorzustellen. 6. Die Arbeitsgruppe
wird beauftragt, nach Vorliegen des Planentwurfs, konkrete Fördermittelmöglichkeiten
auszuloten. 7. Die anteiligen Kosten (1/5 bzw. 1/10, je nach Gemeinde) für die zu beauftragenden externen Beratungen / Planungen werden übernommen. |
Abstimmung |
18 |
Ja-Stimmen |
|
0 |
Nein-Stimmen |