Beschluss: beschlossen

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Plan zur Neugestaltung der bestehenden Verkehrs- und Stellfläche zu. Der Bebauungsplan soll wie folgt geändert werden:

  • Neuaufteilung der Stell-, Zufahrts- und Grünflächen.
  • Geringfügige Erweiterung der Nutzungsflächen (Wohnmobilstellplätze) um 4 m nach Süden

 

Dem zusätzlichen Zeltplatz im Süden der Wohnmobilstellplätze kann derzeit kein Einvernehmen erteilt werden. Diese Fläche soll im Zuge der geplanten Weiterentwicklung aufgenommen werden.

 

Abstimmung

10

Ja-Stimmen

 

1

Nein-Stimmen

 

 

 

2. Tektur zum Neubau von zwei Hütten (für das Waldfest bzw. Aufenthalts- und Abstellraum und ein Müllhaus)

Im bestehenden Bebauungsplan ist eine Hütte mit 4,50 m x 4,50 m und eine zweite Hütte mit einer Größe von 4 m x 7 m festgesetzt. Gesamtgrundfläche bis 60 m². Gestaltung: Satteldach, DN 18 bis 26 Grad.

 

Nun wurde ein Gebäude mit einer Grundfläche (einschließlich Überdachung) von 6 m x 8 m errichtet (Grundfläche 48 m²).

Des Weiteren wurde ein Gebäude für Mülltonen mit 6 m x 3 m (Grundfläche 18 m²) errichtet.

 

Beide Hütten liegen nicht in den vorgesehenen Baugrenzen. Die Baugrenze für die größere Hütte kollidiert mit der neuen Zufahrt. Das Gebäude für den Müll ist an der Erschließungsstraße sinnvoller als im Bereich der Oedbergalm.

 

Änderungen gem. Nr. 2:

Die Baugrenzen müssen neu festgelegt werden.

Gestaltungsfestsetzungen (Wandhöhe, Firsthöhe) müssen angepasst werden.

Die zulässige überbaute Grundfläche wird um 6 m² überschritten (Gesamt nun 66 m²)

(Dafür wurden jedoch die drei Hütten gem. Nr. 3 kleiner gebaut. Es ergibt sich keine größere Versiegelung).

 

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Plan zum Neubau von zwei Hütten (für das Waldfest bzw. Aufenthalts- und Abstellraum und ein Müllhaus) zu. Der Bebauungsplan soll wie folgt geändert werden:

  • Die Baugrenzen müssen neu festgelegt werden.
  • Gestaltungsfestsetzungen (Wandhöhe, Firsthöhe) müssen angepasst werden.
  • Die zulässige überbaute Grundfläche wird um 6 m² erhöht (Gesamt nun 66 m²)

 

Abstimmung

10

Ja-Stimmen

 

1

Nein-Stimmen

 

 

 

3. Neugestaltung Waldfestplatz mit Ausweisung Zeltplatz und Neubau von 3 Holzhütten (fürs Waldfest bzw. zur Freizeitnutzung)

 

3a. Hütten

Gem. Bebauungsplan sind zwei Hütten mit einer Größe von 4 m x 5 m (GR insgesamt 40 m²) zulässig. Die Gestaltung wurde mit Satteldach, Dachneigung 18 bis 26 Grad festgesetzt. Eine dritte Hütte wurde aus Denkmalschutzgründen (Nähe zum Baudenkmal Angerlweber 1) vom LRA abgelehnt.

 

Es wurden drei Hütten mit einer Größe von jeweils 2,5 m x 3,3 m errichtet (Gesamtgrundfläche rund 25 m²). Sie haben ein Pultdach mit einer Dachneigung von 10 Grad.

 

Die Verwaltung sieht nicht sehr viel Aussicht auf Erfolgt, dass die 3. Hütte dauerhaft bestehen bleiben darf. Vom Denkmalschutz werden wir hier keine Zustimmung erhalten. Diese Hütte sollte nur temporär zum Waldfest aufgestellt werden.

 

3b. Zeltplatznutzung im Bereich der Streuobstwiese

Hier ist im Bebauungsplan keine Zeltplatznutzung vorgesehen.

 

Änderungen gem. Nr. 3:

Baugrenze für 3. Hütte

Änderung der Gestaltung (Pultdächer)

Zulassen einer Zeltplatznutzung im Bereich der Streuobswiese

 

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Plan zur Neugestaltung des Waldfestplatzes nur teilweise zu. Der Bebauungsplan soll wie folgt geändert werden:

  • Änderung der Gestaltung der Hütten (Pultdächer)

 

Eine Baugrenze für die 3. Hütte wird aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht aufgenommen.

 

Zu der zusätzlichen Zeltplatznutzung im Bereich der Streuobstwiese kann derzeit kein Einvernehmen erteilt werden. Diese Fläche soll im Zuge der geplanten Weiterentwicklung aufgenommen werden.

 

Abstimmung

10

Ja-Stimmen

 

1

Nein-Stimmen

 

 

 

4. Tektur zur Umnutzung des bestehenden Lagergebäudes

 

Für die Umnutzung des bestehenden landw. Lagergebäudes in Lagerräume, WC-Anlagen, Spielraum, Aufenthaltsraum, und den Überdachungen besteht eine Baugenehmigung vom 22.07.2021.

 

4a. Büronutzung

Umnutzung von Spiel/Lager-Räumen im OG zu Büroräumen (zum Bikeshop im EG)

Evtl. Büronutzung im OG extra mit aufnehmen?

(Zulässig: Anlagen und Nutzungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung der Freizeitanlage Oedberg stehen)

 

4b. Balkon

Errichtung eines Balkones mit einer Tiefe von 1,80 m an der Ostgiebelfläche. Der Balkon liegt innerhalb der Baugrenzen.

Das Gebäude hat derzeit nur einen Dachüberstand von ca. 0,80 m. Gem. den vorgelegten Tekturplänen soll der Dachüberstand jedoch auf 2 m erweitert werden.

Dann besteht mit dem Balkon Einverständnis.

 

4c. Überdachungen im Süden und Osten

Es war eine Überdachung im Süden und Osten mit einer Tiefe von 3,50 m – übers Eck – geplant (Gesamtfläche rund 96 m²).

Da an der Ecke jedoch ein Pumpenschacht vorhanden ist, der jederzeit zugänglich sein soll, wurden zwei einzelne Überdachungen errichtet.

Überdachung im Süden: 5 m Tiefe (11 m Länge)

Überdachung im Osten: 5 mTiefe (8 m Länge)

Gesamtfläche 95 m²

 

Die Überdachungen sind mit einem Pultdach versehen und liegen überwiegend außerhalb der Baugrenze (Die Dachneigung sowie die Baugrenzenüberschreitung nach Süden wurde im Zuge der Baugenehmigung befreit).

 

Änderungen gem. Nr. 4:

Erweiterung der Baugrenze nach Süden um 5 m und Osten um 2 m für die Überdachungen

Aufnahme der Büronutzung

 

Beschluss 4

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Tektur-Plan zur Umnutzung des bestehenden Lagergebäudes zu. Der Bebauungsplan soll wie folgt geändert werden:

  • Erweiterung der Baugrenze nach Süden um 5 m und Osten um 2 m für die Überdachungen
  • Zulassung von Pultdächern für Überdachungen
  • Aufnahme der Büronutzung

 

Hinsichtlich des Balkones an der Ostseite muss der Dachüberstand zwingend auf die 2 m erweitert werden. Ansonsten wird die Gestaltungssatzung nicht eingehalten und dem Balkon kann nicht zugestimmt werden. Eine Abweichung wird nicht erteilt.

 

 

 


Abstimmung

9

Ja-Stimmen

 

2

Nein-Stimmen