Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Tekturplan 2 zur Errichtung eines Satteldaches auf der nördlichen Garage zu.

 

Im Plan ist die Garage jedoch an der Grundstücksgrenze angeordnet. Hier wird darauf hingewiesen, dass der Dachüberstand des Satteldaches mit mindestens 0,50 m ausgebildet werden muss.

 

Des Weiteren ist nicht erkennbar, wo der dritte notwendige Stellplatz für das nördliche Gebäude nachgewiesen werden soll.

 

Die Gemeinde erhebt Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit der Zufahrt zum nördlichsten Gebäude. Zwischen der mittleren Garage und der nördlichen Garage muss auf einer Länge von nur 7 m ein Höhenunterschied von 2 m überbrückt werden. Dies würde eine Steigung von ca. 28 Prozent bedeuten. Neben dieser Zufahrt soll auch noch der 3. Stellplatz für das mittlere Gebäude errichtet werden.

 

Die Gemeinde ist weiterhin der Ansicht, dass die Unterbringung der Stellplätze nur im Untergeschoss des Wohngebäudes (Tiefgarage) am sinnvollsten und flächenschonensten erfolgen kann.

 

Zu übermäßige Geländeanpassungen und Stützmauern wird das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das im Vorbescheid geplante Garagengebäude im Süden in dieser Form vom neuen Eigentümer und Bauherrn des südlichen Grundstückes nicht mehr geplant ist.

 


Abstimmung

9

Ja-Stimmen

 

1

Nein-Stimmen