Beschluss |
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 30 „Kurstraße/Schlanderweg“ für das Grundstück Fl.Nr. 1397/38, Gem. Gmund, zu ändern. Durch die Änderung soll nun ein zusätzliches Gebäude auf dem Grundstück zugelassen werden. Des Weiteren sollen folgende Festsetzungen angepasst und geändert werden:
Die Änderung ist möglich, da das auf dem westlichen Teil des Grundstückes Fl.Nr. 1397/38, Gem. Gmund, eingetragene Bauverbot zwischenzeitlich weggefallen ist. Die Änderung dient einer Nachverdichtung (Innenentwicklung) und kann daher gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erlassen werden. Sie fügt sich in die nähere bestehende Umgebung hinsichtlich Größe, Lage und Baugestaltung weiterhin ein. Die Fläche für den im Bebauungsplan festgesetzten Wendehammer ist von der Grundstückseigentümerin abzutreten. Dies ist erforderlich, um eine ordnungsgemäße Erschließung in diesem Gebiet zu sichern. |
Abstimmung |
11 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |