Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 30 „Kurstraße/Schlanderweg“ für das Grundstück Fl.Nr. 1397/38, Gem. Gmund, zu ändern. Durch die Änderung soll nun ein zusätzliches Gebäude auf dem Grundstück zugelassen werden.

 

Des Weiteren sollen folgende Festsetzungen angepasst und geändert werden:

  • Ergänzung und Anpassung der Baugrenzen
  • für das östliche Gebäude wird eine Grundfläche von 200 m² festgesetzt
  • die Firstrichtung wird nicht mehr festgesetzt
  • die Wandhöhe darf beim östlichen Gebäude bis 6,40 m im Mittel betragen.
  • OK FFB wird für das östliche Gebäude bei 741,90 ü.NN festgesetzt
  • OK FFB wird für das westliche Gebäude bei 739,50 ü.NN festgesetzt.

 

Die Änderung ist möglich, da das auf dem westlichen Teil des Grundstückes Fl.Nr. 1397/38, Gem. Gmund, eingetragene Bauverbot zwischenzeitlich weggefallen ist. Die Änderung dient einer Nachverdichtung (Innenentwicklung) und kann daher gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erlassen werden. Sie fügt sich in die nähere bestehende Umgebung hinsichtlich Größe, Lage und Baugestaltung weiterhin ein.

 

Die Fläche für den im Bebauungsplan festgesetzten Wendehammer ist von der Grundstückseigentümerin abzutreten. Dies ist erforderlich, um eine ordnungsgemäße Erschließung in diesem Gebiet zu sichern.

 


Abstimmung

11

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen