Nachtrag: 20.07.2023

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt seine Zustimmung zu zwei Wohngebäuden grundsätzlich in Aussicht. Auch einer Vergrößerung der Grundfläche auf 200 m² für das östlich Gebäude wird zugestimmt.

Die Wandhöhe kann jedoch erst im Verfahren festgelegt werden.

Die Firstrichtung sollte beibehalten werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 30 ist entsprechend zu ändern. Die Kosten des Verfahrens sind vom Veranlasser zu tragen.

Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf eine Bebauungsplanänderung oder auf bestimmte Inhalte besteht.

 

Die Grundflächenabtretung für den Wendehammer ist vorher abzuklären.

 


Abstimmung

10

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen