Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss

Im Rahmen des Betreuungsanspruchs für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 wird die Gemeinde eine möglichst einheitliche räumliche Lösung für die Betreuung der Grundschulkinder prüfen.

Die Unterbringung einer Krippengruppe in den bisherigen Horträumen soll aufgrund der damit verbundenen Nachteile nicht erfolgen.

Die Lösung, Wohnräume für die Kinderbetreuung zu nutzen, soll weiterverfolgt werden.

 


Abstimmung

20

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen