Beschluss |
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag auf Anbau eines Hackschnitzellagers an einen landw. genutzten Schuppen auf dem Grundstück Fl.Nr. 136, Gem. Dürnbach, zu und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 35 i.V.m. § 36 BauGB. Eine Abweichung von der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Dachform bzw. des außermittigen Firstes wird erteilt. |
Abstimmung |
11 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |