Beschluss |
Der Bau- und Umweltausschuss stellt seine Zustimmung zur Aufstockung des Wohngebäudes grundsätzlich in Aussicht. Bei der Aufstockung ist jedoch darauf zu achten, dass die Wandhöhe von max. 6,75 m im Mittel eingehalten wird und dass der Querbau so geplant wird, dass er untergeordnet gegenüber dem zukünftigen Hauptgebäude ist. |
Abstimmung |
11 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |