Beschluss |
Der Gemeinderat Gmund beschließt, für eine
Teilfläche der Fl.Nr. 265, Gem. Dürnbach, einen Bebauungsplan Nr. 59
„Dürnbacher Feld“ aufzustellen. Das Gebiet wird als Gemeinbedarfsfläche für
soziale und gesundheitliche Zwecke und als Allgemeines Wohngebiet
ausgewiesen. Der Geltungsbereich ist dem als Anlage
beigefügten Lageplan zu entnehmen. Im Zuge der Alternativen-Prüfung ist der
Alternativstandort in der Bichlmairstraße zu untersuchen. Planungsziel der Gemeinde ist es, hier ein soziales Zentrum zu errichten. |
Abstimmung |
12 |
Ja-Stimmen |
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6 |
Nein-Stimmen |