Beschluss |
Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich
des Betriebs gewerblicher Art „Parkraumbewirtschaftung“ folgende
§ 1 Die in Zusammenhang mit dem Parkplatz Viehhallenplatz
(„Volksfestplatz“) anfallenden Einnahmen und Ausgaben werden mit Wirkung
ab 14. Juli 2020 dem Regiebetrieb
Parkraumbewirtschaftung zugeordnet. § 2 Die in Zusammenhang mit dem Parkplatz Bahnhalt Moosrain
anfallenden Einnahmen und Ausgaben werden mit Wirkung ab 14. Juli 2020 dem Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung
zugeordnet. Zudem wird das gemeindeeigene Grundstück mit der FlNr. 373/3 und einer Größe von
1.229 m² zum Einlagewert von 344.120,00 € mit Wirkung ab 01. Januar
2020 dem Regiebetrieb
Parkraumbewirtschaftung zugeordnet. § 3 Die in Zusammenhang mit dem Parkplatz Bahnhof Gmund am Tegernsee anfallenden
Einnahmen und Ausgaben werden mit Wirkung ab 14. Juli 2020 dem Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung
zugeordnet. § 4 Die in Zusammenhang mit dem Parkplatz Bahnhalt Finsterwald
(Bernöckersiedlung) anfallenden Einnahmen und Ausgaben werden mit Wirkung
ab 14. Juli 2020 dem Regiebetrieb
Parkraumbewirtschaftung zugeordnet. § 5 Als Gegenposten für die Einlage des
Grundstücks (siehe § 2) sind in das Stammkapital des Regiebetriebs analog der
Eigenbetriebsverordnung 344.120,00 € einzustellen. |
Mit den Zuordnungen, Überweisungen und Wertansätzen der Grundstücke und Maßnahmen, wie vorstehend ausgeführt, in das steuerliche Betriebsvermögen der Parkraumbewirtschaftung Gmund a. Tegernsee besteht Einverständnis.
Abstimmung |
19 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |