Beschluss |
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1347, Gem. Dürnbach, nur unter der Bedingung zu, dass die 4 südöstlichen Stellplätze neu nachgewiesen werden. Zum Bach hin ist ein Streifen von min. 5 m von baulichen Anlagen (dazu zählen auch Stellplätze Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 BayBO) unverändert freizuhalten. Der Auffüllung des Grundstückes wird grundsätzlich
zugestimmt. Jedoch im Der Bauausschuss schlägt vor, das Gebäude weiter nach Westen zu verschieben. Außerdem wird auf die Beeinträchtigung bei Hochwasser bzw. Starkregenereignissen hingewiesen. |
Abstimmung |
10 |
Ja-Stimmen |
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1 |
Nein-Stimmen |