Beschluss |
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag auf Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1322, Gem. Dürnbach, zu und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 34 i.V.m. § 36 BauGB. Gleichzeitig wird eine Abweichung von der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Breite des Quergiebels und von der Stellplatzsatzung hinsichtlich der Garage erteilt. Hinweis: Die Fensterfronten im Bereich des Quergiebels sollen kleinteiliger untergliedert werden. |
Abstimmung |
11 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |