Beschluss |
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Änderungsentwurf mit o.g. Änderungen zu. Der Plan ist gem. § 4a Abs. 3 BauGB nochmals öffentlich auszulegen. Dabei sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen. Die Frist kann angemessen verkürzt werden. |
Abstimmung |
11 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |