Beschluss |
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag auf Errichtung einer Lagerhalle mit Zwischenüberdachung und einem Bürocontainer auf dem Grundstück Fl.Nr. 390/2, Gem. Dürnbach, zu und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 30 i.V.m. § 36 BauGB. Gleichzeitig wird eine Befreiung vom Bebauungsplan gem. § 31 BauGB hinsichtlich der o.g. Abweichungen erteilt. Die Abweichung von der Baugrenze wird nur unter der Bedingung erteilt, dass der vorhandene Abwasserkanal überbaut werden darf bzw. dieser nicht beeinträchtigt wird. |
Abstimmung |
11 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |