Beschluss |
Der Gemeinderat befürwortet ein VgV-Verfahren mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung und zur Durchführung des VgV-Verfahrens Kontakt zu geeigneten Fachbüros aufzunehmen und Honorarangebote einzuholen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, Vorbereitung und Durchführung des VgV-Verfahrens an geeignete Planungsbüros zu vergeben. Vor dem Start des VgV-Verfahrens sind die Aufgabenstellung, Rahmenbedingungen und Beurteilungskriterien vom Gemeinderat zu beschließen. |
Abstimmung |
19 |
Ja-Stimmen |
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1 |
Nein-Stimmen |