Nachtrag: 20.04.2022
Sitzung: 26.04.2022 Gemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0
Beschluss |
Das Aufstellen
der derzeit vier traditionellen Maibäume im Gemeindegebiet soll künftig im
Auftrag der Gemeinde erfolgen, damit dies über die kommunale Haftpflicht
abgedeckt ist. Die Gemeinde
übernimmt damit die aus dieser Beauftragung resultierenden Haftungs- und
Verkehrssicherungspflichten in folgendem Umfang: Vorgang des Aufstellens,
Standsicherheit, Abbau. Für den Transport ist der jeweilige Verein /
Gruppierung selbst haftungsrechtlich verantwortlich und muss sich Voraussetzung
für die Übernahme dieser Verkehrssicherungspflicht durch ·
Der jeweilige Verein / die Gruppierung benennt eine fachkundige
Person, die die Aufstellung bzw. den Abbau des zur Verfügung gestellten
Maibaums im Auftrag der Gemeinde leitet. Die Gemeinde überträgt die
Verantwortung und Weisungsbefugnis gegenüber allen an den Arbeiten
Beteiligten an die fachkundige Person. · Die einschlägigen Sicherheitsbedingungen sind einzuhalten. Auf die einschlägigen Informationen der Unfallversicherungsträger (derzeit: „Unfallversicherung aktuell 2/2017“) wird verwiesen. |
Abstimmung |
16 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |