Nachtrag: 20.04.2022

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss

Das Aufstellen der derzeit vier traditionellen Maibäume im Gemeindegebiet soll künftig im Auftrag der Gemeinde erfolgen, damit dies über die kommunale Haftpflicht abgedeckt ist.

Die Gemeinde übernimmt damit die aus dieser Beauftragung resultierenden Haftungs- und Verkehrssicherungspflichten in folgendem Umfang: Vorgang des Aufstellens, Standsicherheit, Abbau. Für den Transport ist der jeweilige Verein / Gruppierung selbst haftungsrechtlich verantwortlich und muss sich
um die entsprechenden Genehmigungen eigenverantwortlich kümmern.

Voraussetzung für die Übernahme dieser Verkehrssicherungspflicht durch
die Gemeinde ist bei jedem einzelnen Fall:

·      Der jeweilige Verein / die Gruppierung benennt eine fachkundige Person, die die Aufstellung bzw. den Abbau des zur Verfügung gestellten Maibaums im Auftrag der Gemeinde leitet. Die Gemeinde überträgt die Verantwortung und Weisungsbefugnis gegenüber allen an den Arbeiten Beteiligten an die fachkundige Person.

·      Die einschlägigen Sicherheitsbedingungen sind einzuhalten. Auf die einschlägigen Informationen der Unfallversicherungsträger (derzeit: „Unfallversicherung aktuell 2/2017“) wird verwiesen.

 


Abstimmung

16

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen