Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für die Grundstücke Fl.Nr. 1160, 1161, 1161/3 und 1160/2, alle Gemarkung Dürnbach, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Durch den Bebauungsplan soll sichergestellt werden, dass auf den Grundstücken Fl.Nr. 1160 und 1161, Gem. Dürnbach, die Nutzung als Gastronomie (Schank- und Speisewirtschaft) sowie für einen Beherbergungsbetrieb festgeschrieben werden. Dieser Bereich wird daher als Sondergebiet „Hotel“ festgesetzt.

 

Die Beibehaltung der Nutzung ist auf Grund des großen Gebäudebestandes und der exponierten Lage städtebaulich unverzichtbar. Vor allem aber auch für die Weiterentwicklung der Gemeinde im touristischen Bereich ist der Erhalt des Beherbergungsbetriebes fundamental.

 

Des Weiteren liegt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Beherbergungsbetriebes mit Tiefgarage nördlich des Bestandsgebäude vor. Hierzu wurden jedoch auch Änderungswünsche dergestalt vorgebracht, dass diese Erweiterung nun direkt an das Bestandsgebäude im rechten Winkel angebaut werden soll.

Auf Grund des vorhandenen Gewässers und der angrenzenden Wohnnutzung hält die Gemeinde eine wasserrechtliche und immissionsschutzrechtliche Prüfung für erforderlich.

Des Weiteren sollen die max. Grundfläche und die Höhenentwicklung sowie ein evtl. Erforderlicher Abstand zum Bach geprüft und festgesetzt werden.

 


Abstimmung

10

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen