Beschluss |
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 159/2, Gem. Dürnbach, zu unter der Bedingung, dass ein Abstand von min 5,50 m (Südwestliche Ecke) zur Miesbacher Straße eingehalten wird. Auf die Einhaltung des Dachüberstandes von min 0,50 m bei der Garage zum Blumenweg wird hingewiesen. |
Abstimmung |
10 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |