Beschluss |
Der
Gemeinderat beschließt zunächst befristet bis zum 31.12.2021 die
Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung einzuführen. Gemeinderatsmitglieder
können somit an Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse mittels
Ton-Bild-Übertragung teilnehmen (Art.47a GO). Voraussetzung
für die virtuelle Teilnahme an den Sitzungen ist die Unterzeichnung der
Belehrung über die Teilnahme an Hybridsitzungen. Gemeinderatsmitglieder,
die mittels Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen wollen, müssen
dies dem ersten Bürgermeister nach Zugang der Ladung spätestens bis 11:00 Uhr
vor Beginn der jeweiligen Sitzung schriftlich oder elektronisch mitteilen. Wird das
Gremium zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen,
findet die Sitzung ohne Ausnahme als Präsenzsitzung statt. Der
Verantwortungsbereich der Gemeinde beschränkt sich auf: · Bereitstellung der Plattform zur
audiovisuellen Zuschaltung, · Bereitstellung der Hard- und Software in
funktionsfähigem Zustand und · Durchführung turnusmäßiger
Systembetreuungsmaßnahmen; bezogen auf
das gemeindeeigene ipad. Vor
Aushändigung wurde bzw. wird die Funktionsfähigkeit der Hard- und Software
durch die Gemeinde positiv festgestellt. Ist die letzte
Systembetreuungsmaßnahme turnusgemäß erfolgt und wurde bzw. wird nach
Vornahme der letzten Systembetreuungsmaßnahme die Funktionsfähigkeit der
Hard- und Softwarepositiv bestätigt, gilt: Die Nichtzuschaltung eines Gemeinderatsmitglieds
fällt entsprechend Art. 47a Abs. 5 Satz 4 GO nicht in den
Verantwortungsbereich der Gemeinde, wenn mindestens ein Gemeinderatsmitglied
zugeschaltet ist oder ein Test bestätigt, dass eine Zuschaltmöglichkeit
besteht. Bei Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung zu einer nichtöffentlichen Sitzung haben die zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen wird. |
Abstimmung |
11 |
Ja-Stimmen |
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6 |
Nein-Stimmen, damit ist der Vorschlag abgelehnt. |