Beschluss |
1. Die
Entschädigung des ehrenamtlichen zweiten Bürgermeisters wird auf monatlich 600,00
€ festgesetzt. 2. Die Entschädigung der ehrenamtlichen dritten Bürgermeisterin wird auf monatlich 200,00 € festgesetzt. |
Abstimmung |
18 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen (ohne zweiten Bürgermeister Herbert Kozemko) |