Beschluss |
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Ringstraße/Tegernseer Straße“ für das Grundstück Fl.Nr. 1402, Gem. Gmund, zu. Bei der Bebauungsplanänderung sind jedoch folgende Maßgaben zu berücksichtigen: · Die Wandhöhe an der NO-Ecke darf max. 6 m betragen. · Das Gebäude muss mit einem Mindestabstand von 3 m zur Ringstraße errichtet werden. Innerhalb dieses Abstandes können nur untergeordnete Bauteile (Eingangsüberdachungen) errichtet werden. · Die Einhaltung des Sichtdreieckes zur Stichstraße ist zu beachten. · Der Bach darf nicht überbaut und eingeschränkt werden (Abstand 5 m). eine Öffnung und naturnahe Gestaltung wäre wünschenswert. · Eine evtl. Freilegung des Untergeschosses (Abgrabung), um hier eine Tür oder Terrasse u.a. anzulegen wird nicht zugestimmt. Fenster (mit Brüstungen – keine bodentiefe Fenster) wären zulässig. · Die Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Eine Ablösung von Stellplätzen – auch für den Dachgeschossausbau des Bestandsgebäudes - wird nicht in Aussicht gestellt. Durch die Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zusätzlichen Mehrfamilienhauses geschaffen werden. Das Vorhaben dient der Nachverdichtung. Das Verfahren kann gem. § 13a im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. |
Abstimmung |
11 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |