Sitzung: 23.07.2020 Gemeinderat
Beschluss: beschlossen
Beschluss 1 |
Die Pfähle sind unterhalb der Wasseroberfläche (~ 725,38 m NN) in Stahl auszuführen. |
Abstimmung |
19 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |
Beschluss 2-Antrag |
Die Stahlpfähle ragen über die Wasseroberfläche heraus und tragen die Quer- und Längsträger, die ebenfalls in Stahl auszuführen sind. Die Verkehrsfläche und das Geländer werden in Holz ausgeführt. Alternativangebote für eine Holzkonstruktion sind zulässig. |
Abstimmung |
8 |
Ja-Stimmen |
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11 |
Nein-Stimmen |
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Beschluss 2 |
Oberhalb der Wasseroberfläche ist der Steg in einer reinen Holzkonstruktion zu erstellen. |
Beschluss 3 |
Der Steg wird an gleicher Ort und Stelle errichtet. Die Stegbreite beträgt 2,5 m. Das Geländer soll eine Höhe von 1,1 m haben. Das Geländer soll alternativ ausgeschrieben werden: senkrechtes Stabgeländer bzw. kombiniert mit Querstreben entsprechend den geltenden Normen. |
Abstimmung |
18 |
Ja-Stimmen |
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1 |
Nein-Stimmen |
Beschluss 4 |
Die Gewerke Stahl- und Holzbau sind getrennt auszuschreiben und zu vergeben. Für das nördliche Widerlager sind Material und Gerät über den vorhandenen Seeuferweg zu transportieren. |
Abstimmung |
19 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |