Beschluss: beschlossen

Beschluss 1

Die Pfähle sind unterhalb der Wasseroberfläche (~ 725,38 m NN) in Stahl auszuführen.

 


Abstimmung

19

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

 

Beschluss 2-Antrag

Die Stahlpfähle ragen über die Wasseroberfläche heraus und tragen die Quer- und Längsträger, die ebenfalls in Stahl auszuführen sind. Die Verkehrsfläche und das Geländer werden in Holz ausgeführt. Alternativangebote für eine Holzkonstruktion sind zulässig.

 

Abstimmung

8

Ja-Stimmen

 

11

Nein-Stimmen

 

                           Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Beschluss 2

Oberhalb der Wasseroberfläche ist der Steg in einer reinen Holzkonstruktion zu erstellen.

 

 

Beschluss 3

Der Steg wird an gleicher Ort und Stelle errichtet. Die Stegbreite beträgt 2,5 m. Das Geländer soll eine Höhe von 1,1 m haben. Das Geländer soll alternativ ausgeschrieben werden: senkrechtes Stabgeländer bzw. kombiniert mit Querstreben entsprechend den geltenden Normen.

 

Abstimmung

18

Ja-Stimmen

 

1

Nein-Stimmen

 

 

Beschluss 4

Die Gewerke Stahl- und Holzbau sind getrennt auszuschreiben und zu vergeben. Für das nördliche Widerlager sind Material und Gerät über den vorhandenen Seeuferweg zu transportieren.

 

Abstimmung

19

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen