Beschluss |
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Parkgebührenverordnung gem. dem vorliegenden Entwurf mit folgenden Änderungen: a)
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 wird wie folgt geändert: b) § 4 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen. Der so geänderte Entwurf wird als Anlage der Niederschrift beigefügt. Die Verordnung soll in Kraft treten, sobald die Parkautomaten aufgestellt sind und damit eine Erhebung der Parkgebühren möglich ist. Die Verwaltung wird beauftragt, das rechtzeitige Inkrafttreten über einen entsprechenden Bekanntmachungszeitpunkt zu regeln. |
Abstimmung |
19 |
Ja-Stimmen |
|
1 |
Nein-Stimmen |