Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Parkgebührenverordnung gem. dem vorliegenden Entwurf mit folgenden Änderungen:

a)    § 3 Abs. 1 Nr. 3 wird wie folgt geändert:
Die Höchstparkdauer soll nicht 10 Stunden, sondern 24 Stunden betragen.

b)    § 4 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.

Der so geänderte Entwurf wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.

Die Verordnung soll in Kraft treten, sobald die Parkautomaten aufgestellt sind und damit eine Erhebung der Parkgebühren möglich ist. Die Verwaltung wird beauftragt, das rechtzeitige Inkrafttreten über einen entsprechenden Bekanntmachungszeitpunkt zu regeln.

 


Abstimmung

19

Ja-Stimmen

 

1

Nein-Stimmen