Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss

Der Bürgermeister erhält befristet bis zum 31.12.2020 die Vollmacht eingehende Stundungsanträge bis zur Höhe von 50.000 € ohne Zustimmung des Gemeinderates bis längstens zum 31.12.2020 zu genehmigen.

Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet.

 


Abstimmung

20

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen