Beschluss |
Der Bürgermeister erhält befristet bis zum 31.12.2020 die Vollmacht eingehende Stundungsanträge bis zur Höhe von 50.000 € ohne Zustimmung des Gemeinderates bis längstens zum 31.12.2020 zu genehmigen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet. |
Abstimmung |
20 |
Ja-Stimmen |
|
0 |
Nein-Stimmen |