Beschluss |
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für den im beiliegenden Lageplan festgelegten Geltungsbereich der Tegernseer Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Städtebauliches Planungsziel ist es, bei den Gebäuden entlang der Tegernseer Straße eine Mischnutzung zu gewährleisten. Dabei sollen in den Erdgeschossen, bei der Tegernseer Straße HsNr. 1 im Untergeschoss, ausschließlich folgende gewerbliche Nutzungen zulässig sein:
Ausgeschlossen sind:
Somit sind nur in den Obergeschossen auch Wohnungen bzw. wohnungsähnliche Nutzungen (wie Ferienwohnungen, Wohnheime, Pflegeheime) zulässig. Reine Wohngebäude sind unzulässig. Diese Festsetzung dient der Belebung des südlichen Ortskernes und der Versorgung und soll die Funktionsfähigkeit des Ortskerns sichern. Dieses Ziel ist auch in der Sanierungssatzung enthalten. |
Abstimmung |
11 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |