Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11

Beschluss-antrag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Ladeneinheit in zwei gewerblich genutzte Beherbergungsstätten sowie in Lagerflächen auf den Grundstücken Fl.Nr. 1629 und 1632/3, Gem. Gmund, zu.

 


Abstimmung

0

Ja-Stimmen

 

11

Nein-Stimmen

 

                           Der Antrag ist damit abgelehnt,

 

 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Ladeneinheit in zwei gewerblich genutzte Beherbergungsstätten sowie in Lagerflächen auf den Grundstücken Fl.Nr. 1629 und 1632/3, Gem. Gmund, nicht zu.

 

Das Grundstück liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortskern“.

Ziel der Sanierung ist es, ein angemessenes bauliches und räumliches Umfeld zu schaffen um den Ortskern in seiner Funktionsfähigkeit zu sichern.

Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit gehört vor allem der Erhalt von Einzelhandel, Dienstleistungen und gewerblichen Nutzungen mit Besucherverkehr, die vor allem auch das Ortsbild beleben und eine wohnortnahe Versorgung stärken. Diese Nutzungen sind in den Erdgeschossen und teilweise in den Untergeschossen beizubehalten.

Wohnungen oder wohnähnliche Nutzungen (Wohnheime, Ferienwohnungen) in diesen Geschossen machen andere Läden und Einrichtungen unattraktiv.

Ehemalige Schaufensterfronten, die direkt an der Straße grenzen und durch Vorhänge oder sonstige Maßnahmen verschlossen sind, gestalten das Ortsbild nachteilig.

 

Die Gemeinde erteilt Ihr Einvernehmen zur Genehmigung nach § 145 BauGB nicht, da die beantragte Nutzungsänderung den Zielen und Zwecken der Sanierungssatzung zuwiderlaufen würde.

 

Zusätzlich wird auf den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der Tegernseer Straße hingewiesen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde beschlossen.