Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.585.697 Euro

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.035.710 Euro ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

a)    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)         270 v.H.

b)    für die Grundstücke (B)                                                   320 v.H.

2.     Gewerbesteuer                                                                      350 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen sind nicht vorgesehen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

 

 


Abstimmung

17

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen