Beschluss |
Die im Lageplan
orange bzw. blau dargestellten Flächen werden wie folgt gewidmet: a) Widmung zur Ortsstraße (orange Fläche) Bezeichnung der
Straße: Ortsstraße
Max-Obermayer-Straße Gemarkung Gmund Fl.Nr. Bestand: 1656 Teilfläche
(orange) Anfangspunkt Tegernseer Straße Endpunkt Einmündung
Tiefgaragenzufahrt vor dem Bahnübergang Träger der
Straßenbaulast gem. Art. 47 Abs. 1
BayStrWG ist die Gemeinde Die Teilfläche
Fl.Nr. 1656 Gemarkung Gmund (orange Fläche)ist als Bestandteil der Ortsstraße
Max-Obermayer-Str. zu widmen. b) Widmung zum beschränkt-öffentlicher Weg
(blaue Fläche) Bezeichnung der
Straße: Platz vor dem Haus
Tegernseer Str. 8a beschränkt-öffentlicher
Weg Gemarkung Gmund Fl.Nr. Bestand: 1656 Teilfläche (blau) Anfangspunkt entlang des Gehweges
Tegernseer Str. 8a Endpunkt Westgrenze
Max-Obermayer-Straße Träger der
Straßenbaulast Übertragung auf den
Eigentümer gem. Art. 56 Abs.
2 und Art. 44 Abs. 1 BayStrWG Die Teilfläche Fl.Nr. 1656 ist zum beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen. |
Abstimmung |
10 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |