Beschluss |
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung den Beschluss zur Einstellung des Verfahrens vorzubereiten. Auf eine Behandlung und Abwägung der einzelnen Stellungnahme wird verzichtet. |
Abstimmung |
17 |
Ja-Stimmen |
|
3 |
Nein-Stimmen |