Beschluss |
Der Ortsplanungsausschuss stimmt dem Bauantrag auf Erweiterung des Obergeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 377/8, Gem. Dürnbach, in der vorliegenden Form mit einer Erweiterung um 5,40 m nicht zu, da es sich nach § 34 BauGB nicht mehr in die nähere Umgebung einfügt. Er stellt jedoch sein Einvernehmen für eine um 1 m reduzierte Planung (Anbau 4,40 m) in Aussicht. Der Balkon unterhalb des Quergiebels ist so zu reduzieren, dass er innerhalb des Dachüberstandes liegt. |
Abstimmung |
10 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |