Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11

Beschluss-antrag

Der Ortsplanungsausschuss stimmt dem Bauantrag auf Umnutzung des Nebengebäudes von Lagerräumen zu Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 450, Gem. Dürnbach, zu und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 35 i.V.m. § 36 BauGB.

 


Abstimmung

0

Ja-Stimmen

 

11

Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Beschluss

Der Ortsplanungsausschuss stimmt dem Bauantrag auf Umnutzung des Nebengebäudes von Lagerräumen zu Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 450, Gem. Dürnbach, nicht zu, da § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1f BauGB nicht eingehalten wird und somit öffentliche Belange beeinträchtigt werden.

Auf Grund der vorhandenen gültigen Genehmigung für ein Seminarhotel und der damit verbundenen Überschneidungen sollte ein Gesamtkonzept vorgelegt werden.

Das Landratsamt wird gebeten, die Anzahl der bereits vorhandenen Wohnungen festzustellen und die Privilegierung zu prüfen.