Beschluss-antrag |
Der Ortsplanungsausschuss stimmt dem Bauantrag auf Umnutzung des Nebengebäudes von Lagerräumen zu Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 450, Gem. Dürnbach, zu und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 35 i.V.m. § 36 BauGB. |
Abstimmung |
0 |
Ja-Stimmen |
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11 |
Nein-Stimmen |
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Beschluss |
Der Ortsplanungsausschuss stimmt dem Bauantrag auf Umnutzung des Nebengebäudes von Lagerräumen zu Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 450, Gem. Dürnbach, nicht zu, da § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1f BauGB nicht eingehalten wird und somit öffentliche Belange beeinträchtigt werden. Auf Grund der vorhandenen gültigen Genehmigung für ein Seminarhotel und der damit verbundenen Überschneidungen sollte ein Gesamtkonzept vorgelegt werden. Das Landratsamt wird gebeten, die Anzahl der bereits vorhandenen Wohnungen festzustellen und die Privilegierung zu prüfen. |