Beschluss |
Der Ortsplanungsausschuss stimmt dem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses und eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1558 (Tfl.), Gem. Gmund, zu und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 30 i.V.m. § 36 BauGB. Hinsichtlich des außermittigen Firstes beim Einfamilienhaus wird eine Abweichung erteilt. Die Höhenlage des Doppelhauses muss gem. Bebauungsplan erfolgen. Sie wird bei max. 773,67 ü.N.N. festgelegt. |
Abstimmung |
8 |
Ja-Stimmen |
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3 |
Nein-Stimmen |