Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3

Beschluss

Der Ortsplanungsausschuss stimmt dem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses und eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1558 (Tfl.), Gem. Gmund, zu und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 30 i.V.m. § 36 BauGB.

Hinsichtlich des außermittigen Firstes beim Einfamilienhaus wird eine Abweichung erteilt.

Die Höhenlage des Doppelhauses muss gem. Bebauungsplan erfolgen. Sie wird bei max. 773,67 ü.N.N. festgelegt.

 


Abstimmung

8

Ja-Stimmen

 

3

Nein-Stimmen