Beschluss |
§ 1 Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 14.877.670 Euro und im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 6.454.790 Euro ab. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. § 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für
nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1.
Grundsteuer a)
für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 270 v.H. b)
für
die Grundstücke (B) 320
v.H. 2.
Gewerbesteuer 350
v.H. § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000
Euro festgesetzt. § 6 Weitere Festsetzungen sind nicht vorgesehen. § 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft. |
Abstimmung |
17 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |