Beschluss |
Der Ortsplanungsausschuss stimmt dem Bauantrag auf Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 344/5, Gem. Dürnbach, Bahnhofstraße 17, zu und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 34 i.V.m. § 36 BauGB. Der Dachüberstand der Garagen muss min. 0,50 m betragen. |
Abstimmung |
11 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |