Beschluss |
Der Ortsplanungsausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 42, Gem. Dürnbach, grundsätzlich zu. Er beschließt, für diesen Bereich eine Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Im Zuge des Verfahrens sind noch folgende Punkte zu klären:
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Abstimmung |
10 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |