Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss

Der Ortsplanungsausschuss stimmt dem Einbau bzw. der Nutzungsänderung zu einem Kosmetikstudios zu.

Er stimmt einer Abweichung zu, da es sich nur um einen kleinen untergeordneten Teil der Gesamtnutzung handelt und die Dienstleistung auch von den Gästen in Anspruch genommen werden kann. Es wird als untergeordnetes „mitgezogenes“ Gewerbe angesehen.

Eine Abweichung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Art der Nutzung wird aber ausdrücklich nur für das untergeordnete Kosmetikstudio erteilt.

 


Abstimmung

10

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen