Beschluss |
Die Gemeinde Gmund nimmt die Aufnahme des Anwesen Kramerweg 11 in die Denkmalliste zur Kenntnis. Es sind von Seiten der Gemeinde keine sachlichen Ergänzungen oder Korrekturen gem. Art. 2 Abs. 1 BayDSchG veranlasst. |
Abstimmung |
10 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |